Geschäftsbedingungen

Ladies-Markt

2nd Hand - Modemarkt, 03.11.2019
In der Stadthalle Unna

 

Veranstalter:

party-men GmbH

Ort:

Stadthalle Unna Parkstr. 44, 59425 Unna

Ausstellungsdauer -Öffnungszeiten:

Sonntag,    03.11.2019, 11.00 - 16.00 Uhr

Aufbau:

Gewerbliche Aussteller:

Sonntag, 03.11.2019 • 09:00 – 11:00 Uhr

Private Aussteller:

Sonntag, 03.11.2019 • 09:00 – 11:00 Uhr

Abbau:

Der Abbau vor Veranstaltungsende ist ohne Zustimmung des Veranstalters   nicht gestattet. 

Anmeldung:

Die Anmeldung erfolgt mit dem beigefügten Anmeldeformular unter   Anerkennung dieser Teilnahmebedingungen. Die vollständig ausgefüllte und   rechtsgültig unterschriebene Anmeldung ist einzusenden an die party-men GmbH, Potsdamerstr. 6, 59174 Kamen.

Die Anmeldung ist verbindlich.

Zulassung:

Die Zulassung wird schriftlich bestätigt. Die Zulassung erhält nur der Antragsteller und ist nur mit Zustimmung des Veranstalters übertragbar. Einen Hallenplan wird kurz vor der Veranstaltung zugesandt bzw. veröffentlicht. Der Lageplan kann von dem Veranstalter aus zwingenden organisatorischen Gründen auch kurzfristig   geändert werden.

Zahlungsbedingungen:   

Die Standmietenrechnung wird dem Aussteller gleichzeitig mit der Bestätigung   zugesandt und ist innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt ohne Abzug zu begleichen. Erst mit dem Zahlungseingang besteht ein Anspruch auf den angemieteten Standplatz. Sonstige Leistungen oder Lieferungen werden nach der Veranstaltung abgerechnet. Schuldner ist stets der Standbetreiber, auch wenn die Rechnung einem Dritten zugestellt werden soll.

Untervermietung-
  Fremdwerbung:

Der Aussteller ist ohne Genehmigung der party-men GmbH nicht berechtigt, den ihm zugewiesenen Stand an Dritte ganz oder teilweise unter zu vermieten oder sonst zu überlassen bzw. für nicht bekannt gegebene Unternehmen zu werben.

Rücktrittsrecht:

Der Antragsteller hat bis zur schriftlichen Bestätigung die Möglichkeit, von seiner Anmeldung zurückzutreten. Als Beitrag zu den Organisationskosten fallen in diesem Fall 25 % der Standmiete zzgl. Mwst. an. Tritt der Antragsteller nach Eingang der schriftlichen Bestätigung zurück, fallen die gesamte Standmiete zzgl. MwSt. an.

Bewachung:

Die allgemeine Bewachung der Ausstellungsflächen übernimmt die party-men GmbH. Die Bewachung beginnt mit dem Ende des ersten Aufbautages und endet mit dem Beginn des zweiten Aufbautages. Die party-men GmbH ist berechtigt, die zur Bewachung erforderlichen Kontrollen vorzunehmen. Durch die von der party-men GmbH vorgenommene allgemeine Bewachung wird der Ausschluß der Haftung für alle Sach- und Personenschäden nicht eingeschränkt (siehe hierzu   „Haftungsausschluß“). Während des Aufbaus und der Öffnungszeiten des Marktes   müssen die Aussteller für die Beaufsichtigung der eingebrachten Gegenstände selbst Sorge tragen.

Ausstellerausweise:

Jeder Aussteller erhält bis zu zwei Ausstellerausweise kostenlos gegen eine Pfandgebühr von 10,00 €. Weitere Ausstellerausweise können kostenpflichtig bei der party-men GmbH bestellt werden. Bei Mißbrauch der Karte wird die Karte ersatzlos eingezogen. Der Ausstellerausweis berechtigt den freien Zugang zur Veranstaltung.

Verkauf:

Der Verkauf ist erst ab 11:00 Uhr gestattet. Der Verkauf von Neuware ist von privaten Ausstellern nicht gestattet.
Ausgenommen hiervon sind gastronomische Waren aller Art.

Gewerbliche Verkäufer:

Gewerbliche Verkäufer müssen sich an die allgemeinen und gesetzlichen Bestimmungen für den Verkauf Ihrer angebotenen Produkte und Dienstleitungen halten.

Werbung:

Die Werbung für Produkte und Leistungen des Ausstellers ist auf dessen angemietete Standfläche begrenzt. Die Werbung darf den Standnachbarn nicht beeinträchtigen.

Gastronomie:

Alle gastronomischen Leistungen werden von der Stadthallen Gastronomie erbracht.

Technische Leistungen:

Installationen innerhalb des Standes sind Angelegenheit des Ausstellers.

Reinigung:

Die party-men GmbH sorgt für die Reinigung der allgemeinen Ausstellungshallen, Wege und Gänge. Für die Sauberkeit innerhalb der Ausstellungsstände ist ab Übernahme der Aussteller selbst verantwortlich. Der Veranstalter sorgt nicht für die Entsorgung des entstehenden Abfalls. Der Aussteller hinterlegt einen Pfand, der nach Überprüfung des Standes und der Sauberkeit durch den Veranstalter erstattet wird.

Pfand:

Für zwei Ausstellerausweise sowie zur Vermeidung von verunreinigten Ausstellerständen wird ein Pfand in Höhe von 10,00 € erhoben. Nach Rückgabe und Kontrolle des Standes nach Veranstaltungsende durch den Veranstalter wird der Pfand wieder zurückerstattet.

Ausstellungsversicherung
  Haftungsausschluß:

Die party-men GmbH übernimmt keine Obhutspflicht für Ausstellungsgüter und Standeinrichtungen und schließt ausdrücklich jede Haftung für Schäden und Abhandenkommen aus. Der Haftungsausschluß erfährt durch den Bewachungsdienst der party-men GmbH keine Einschränkungen.Sollten einem Dritten durch Handeln des Ausstellers oder dessen Beauftragten Schäden entstehen, so haftet der Aussteller in vollem Umfang.

Haftpflichtversicherung:

Die party-men GmbH hat eine Haftpflichtversicherung für die gesetzliche Haftung. Es gelten die Allgemeinen Versicherungsbedingungen für Haftpflichtversicherungen AHB. Damit sind ausschließlich Schäden Dritten gegenüber gedeckt. Der Versicherungsschutz erstreckt sich nicht auf das Standpersonal der ausstellenden Firmen oder hiervon ausgehende Gefahren.

Absage:

Bei Absage, Verschieben, Verkürzung oder vorzeitigem Schließen der   Veranstaltung ist ein Schadenersatzanspruch gegen die Veranstalter ausgeschlossen. Das bezahlte Standgeld wird bei Absage oder Verschieben der  Veranstaltung zurückerstattet.

Hausrecht:

Die party-men GmbH übt im gesamten Ausstellungsbereich und während der gesamten Dauer der Veranstaltung einschließlich der Auf- und Abbauzeiten das Hausrecht aus.

Verwirkung von
  Ansprüchen:

Ansprüche der Aussteller gegen die Veranstalter sind schriftlich innerhalb von 14 Tagen nach Ende der Veranstaltung anzuzeigen. Nach Ablauf dieser Frist gelten alle Ansprüche als verwirkt.

Salvatorische Klausel:

Durch eine etwaige Unwirksamkeit einer oder mehrerer Bestimmungen dieser Teilnahmebedingungen wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.